Allgemeine geschäftsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IB Empire GmbH

1. Allgemeines
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der IB Empire
GmbH als Dienstleister (nachfolgend: „Anbieter“ oder „IB Empire“) und ihrem Auftraggeber als
Empfänger von Dienstleistungen (nachfolgend: „Kunde“ oder „Auftraggeber“; beide gemeinsam
auch „Vertragspartner“).
(2) Für alle Leistungen des Anbieters sind nachstehende Bedingungen maßgeblich – vorbehaltlich
abweichender individualvertraglicher Vereinbarungen, welche zu ihrer Geltung mindestens der
Textform (§ 126b BGB) bedürfen.
(3) Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei
denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vom Anbieter anerkannt.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die der Anbieter mit
dem Kunden über die von ihm angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart werden.
2. Vertragsinhalt
(1) Gegenstand dieser AGB sind Leistungen des Anbieters im Bereich des Online-Marketings.

Darunter werden Leistungen im Bereich des Social Media Advertising, des Search-Engine-
Advertising (SEA) und sonstige Marketingmaßnahmen (z.B. Webdesign, Webanalyse, CRO)

verstanden.
(2) Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde ist das Angebot nebst
etwaiger Anlagen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das jeweilige
Vertragswerk gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand
vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Anbieters vor Abschluss dieses Vertrages sind
rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den Vertrag
ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB)
bzw. der zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich festgelegten Verfahrensweise.
3. Leistungen des Anbieters
(1) Allgemeines
(a) Zunächst erfolgt der Austausch zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Rahmen eines
kostenfreien Qualifizierungsgespräches. In diesem evaluiert der Anbieter, ob er den Kunden mit
seinem Online-Marketing-Konzept unterstützen kann.

(b) Ziel ist es, dass der Anbieter den Kunden bei der Werbung in den im Angebot genannten Social-
Media-Plattformen unterstützt. Unter Social Media Advertising wird die Werbung auf den

Websites von Social-Media-Plattformen verstanden.

(c) Hierfür stellt der Kunde dem Anbieter in seinem Social-Media-Account das zuvor vereinbarte
Werbebudget zur Verfügung. Die Abrechnung der Leistungen der Social-Media-Plattformen
erfolgt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Social-Media-Plattform.
(d) Dem Kunden ist bewusst, dass der Anbieter selbst keinerlei Einfluss auf das konkrete Angebot
der unterschiedlichen Social-Media-Plattformen nehmen kann und keinerlei technische,
wirtschaftliche oder sonstige Gestaltungsmöglichkeiten hat, die über das Management der
jeweiligen Accounts hinausgeht. Der Anbieter hat insbesondere keinen Einfluss auf den

technischen Ablauf und die sonstige Funktionsweise der Mechanismen der Social-Media-
Plattformen – wie eine automatische Werbekontensperre durch den Einsatz von Software der

Social-Media-Plattform.
(e) Die Kommunikation (insbesondere Erfassung von Aufgaben, Kommentarfunktion, etc.) zwischen
den Parteien erfolgt über Microsoft Teams. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der
Einrichtung. Die Parteien vereinbaren, vertragsrelevante Kommunikation vorrangig über diesen
Weg zu führen.
(f) Darüber hinaus stellt der Anbieter dem Kunden ein Kundenportal zur Verfügung. Der Zugang
erfolgt über einen Login-Bereich auf der Website des Anbieters. Das Kundenportal (z.B. Videos
oder Coaching-Inhalte) dient dabei dem Zweck, Informationen für den Kunden übersichtlich zur
Verfügung zu stellen.
(2) Leistungen des Anbieters
(a) Dem Anbieter obliegen sämtliche im Angebot erwähnten Leistungen für die dort spezifizierte
Website(s) des Kunden, soweit das Angebot insofern angenommen wurde.
(b) Der Anbieter unterstützt den Kunden insbesondere beim Aufbau und der Weiterentwicklung
des online Verkaufsprozesses für Kundenanfragen. Hierfür führt der Anbieter eine
Marketinganalyse für den Kunden durch, bei der die Probleme des Ist-Zustandes und eine
Vorstellung des Wunsch-Zustandes herausgearbeitet werden. Der Anbieter unterstützt den
Kunden sodann bei der gewählten Maßnahme (z.B. Erstellung der Landingpage, Einrichtung des
Facebook Formulars oder ähnlichen Tools) zur Leadgenerierung mit E-Mail, Vorname und
Telefonnummer. Zu diesen Zwecken kann der Anbieter mittels seiner Software Kundentabellen
in Microsoft Teams anbinden, Pixel für die Erfolgskontrolle installieren und einen intelligent
geführten Frageprozess zur Zielgruppensegmentierung aufbauen. Die Zielgruppe des Kunden
wird anschließend über Anzeigen auf Social-Media Plattformen auf die Landingpage oder das
jeweilige Tool geleitet. Der Anbieter übernimmt die Gestaltung und Aussteuerung der - jeweils
durch den Kunden freigegebenen - Anzeigen über den entsprechenden Account des Kunden.
Nachdem die Eintragung der Kontaktdaten durch die Zielgruppe erfolgt ist, erhält der Kunde
eine Übersicht über diese Daten.
(c) Für den Zweck der Unterstützung gewährt der Kunde dem Anbieter einen dauerhaften Zugriff
auf den oder die Accounts des Kunden bei den jeweiligen Social-Media-Plattformen.
(d) Der Anbieter unterstützt den Kunden ausschließlich bei der Generierung von Kontaktdaten. Der
Kunde muss nach der Übermittlung der Kontaktdaten eigenständig den weiteren Kontakt
aufnehmen. Weder garantiert der Anbieter eine bestimmte Anzahl von Kontaktadressen, noch
unterstützt er den Kunden bei der anschließenden Terminvereinbarung mit der Zielgruppe.

(e) Für den Fall, dass einzelne Werbeanzeigen oder ganze Kampagnen nicht wie gewünscht bei den
Social-Media-Plattformen dargestellt werden, wird der Anbieter den Kunden bei Klärung und
Abhilfe unterstützen. Der Anbieter darf Änderungen auch selbst vornehmen.
(f) Zur Unterstützung des Kunden bei seinen unter Ziffer 3 (3) (a) dieses Vertrages geregelten
Pflichten ist der Anbieter nicht verpflichtet. Sofern ausdrücklich vom Kunden gewünscht, kann
der Anbieter ihm hierbei beratend Hilfe leisten. Dies stellt eine sonstige Leistung des Anbieters
nach Ziffer 6 dieses Vertrages dar, die mit einem Stundensatz in Höhe von 25,- EUR zu vergüten
ist.
(g) Weitergehende Leistungspflichten bedürfen eines neuen Angebots und deren Freigabe.
Leistungen, die ohne Angebot angefordert und erbracht werden, sind nach den vereinbarten
Konditionen zu vergüten. Im Zweifel gilt der vereinbarte Stundensatz.
(3) Besondere Pflichten des Kunden
(a) Der Kunde ist verpflichtet, ein Facebook-Konto mit Profilbild, Titelbild und grundlegenden
Informationen zu unterhalten. Zusätzlich muss der Kunde ein aktives Werbe- und
Unternehmenskonto bei Facebook führen. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen,
obliegt es dem Kunden, das Konto entsprechend einzurichten oder von Facebook freischalten
zu lassen.
(b) Zusätzlich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten des Kunden wird dieser den Anbieter bei
der Definition von Zielsegmenten und Themengebieten und der Gestaltung der Anzeigen
bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zu der Zielgruppe der
Anzeigen machen.
(c) Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die allgemeinen Nutzungsbedingungen und
Richtlinien der jeweiligen Social-Media-Plattform einzuhalten.
(d) Der Kunde darf Änderungen an den Einstellungen in den Accounts nur vornehmen, wenn der
Anbieter dies vorab in Textform genehmigt hat.
(4) Rechtliche Verantwortlichkeit für Kampagnen
(a) Der Kunde wird die Schaltung der Anzeigen unter Nutzung der Zugangsdaten in regelmäßigen
Abständen (mindestens einmal monatlich) auf Richtigkeit der Platzierung und Darstellung,
Rechtmäßigkeit und die Funktionsfähigkeit von Verlinkungen etc. überprüfen und dem Anbieter
eventuelle Fehler unverzüglich mitteilen.
(b) Der Anbieter ist nicht für die vorherige und laufende Überprüfung der ausgewählten
Anzeigentexte, Bilder und/oder Videos in Hinblick auf eine Übereinstimmung mit geltendem
Recht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht für eine zwischenzeitliche oder
dauerhafte Sperrung des Accounts des Kunden verantwortlich.
4. SEA-Leistungen
Für den Fall, dass SEA-Leistungen Vertragsgegenstand sind, gelten zusätzlich folgende Regelungen:
(1) Allgemeines
(a) Ziel ist es, dass der Anbieter den Kunden bei der Suchmaschinen-Werbung über die
Suchmaschine von Google (“Google”) unterstützt. Unter Suchmaschinen-Werbung versteht man
die Werbung auf den Websites von Internetsuchmaschinen, bei der Werbeanzeigen in

Abhängigkeit von den von dem Internet-Nutzer eingegebenen Suchworten angezeigt werden.
Die Buchung einzelner Keywords zum Zwecke der Einblendung von Anzeigen wird im Folgenden
als „Suchmaschinen-Kampagne“ bezeichnet.
(b) Die Abrechnung der Leistungen von Google erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem
Suchmaschinen-Anbieter. Hierfür stellt der Kunde dem Anbieter das vorab vereinbarte Budget
in dem entsprechenden Account zur Verfügung.
(c) Dem Kunden ist bewusst, dass der Anbieter selbst keinerlei Einfluss auf das konkrete Angebot
von Google nehmen kann und keinerlei technische, wirtschaftliche oder sonstige
Gestaltungsmöglichkeiten hat, die über das Einbuchen von Keywords im Rahmen der Betreuung
der jeweiligen Accounts hinausgeht. Der Anbieter hat insbesondere keinen Einfluss auf den
technischen Ablauf und die sonstige Funktionsweise der Mechanismen von Google.
(2) Leistungen des Anbieters

(a) Der Anbieter erstellt neue oder überarbeitet und erweitert bestehende Suchmaschinen-
Kampagnen für die im Angebot spezifizierten Website(s) des Kunden.

(b) Zu diesem Zweck wird der Account des Kunden bei Google in das Google Ads Client Center des
Anbieters eingebunden.
(c) Der Anbieter berät den Kunden bei der Definition von Zielsegmenten und Themengebieten. Er
unterstützt den Kunden bei der Auswahl geeigneter Keywords und wird auch selbst Keywords
auswählen. Die vom Anbieter selbst gewählten Keywords sind vom Kunden freizugeben.
(d) Für den Fall, dass einzelne Werbeanzeigen oder ganze Keyword-Kampagnen nicht wie
gewünscht bei Google dargestellt werden, wird der Anbieter den Kunden bei Klärung und Abhilfe
unterstützen. Der Anbieter darf Änderungen auch selbst vornehmen.
(3) Besondere Pflichten des Kunden
(a) Zusätzlich zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten des Kunden wird dieser den Anbieter bei
der Definition von Zielsegmenten und Themengebieten, der Auswahl der Keywords und der
Gestaltung der Anzeigen bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zu
der Zielgruppe der Anzeigen machen und gegebenenfalls Vorschläge für Keywords liefern.
(b) Der Kunde darf Änderungen an den Einstellungen in den Accounts nur vornehmen, wenn der
Anbieter dies vorab in Textform genehmigt hat.
(4) Rechtliche Verantwortlichkeit für Kampagnen
(a) Der Kunde wird die Schaltung der Anzeigen unter Nutzung der Zugangsdaten in regelmäßigen
Abständen (mindestens einmal monatlich) auf Richtigkeit der Platzierung und Darstellung,
Rechtmäßigkeit und die Funktionsfähigkeit von Verlinkungen etc. überprüfen und dem Anbieter
eventuelle Fehler unverzüglich mitteilen.
(b) Der Anbieter ist nicht für die vorherige und laufende Überprüfung der ausgewählten Keywords
und Anzeigentexte in Hinblick auf eine Übereinstimmung mit geltendem Recht verantwortlich.
5. Data (Web-Analyse & CRO)
Für den Fall, dass Webanalyse- und/oder Conversion-Rate-Optimierungs (CRO) -Leistungen
Vertragsgegenstand sind, gelten zusätzlich folgende Regelungen:

(1) Allgemeines
(a) Ziel ist es, Informationen über das Verhalten von Besuchern zu erfassen, auszuwerten und als
Kennzahlen (sogenannte KPIs) zu berechnen. Im Falle der Conversion-Rate-Optimierung ist ein
zusätzliches Ziel die Entwicklung von Maßnahmen zur Steigerung von Conversions bzw. zur
Erhöhung der sogenannten Konversionsrate.
(b) Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Konversionsrate von einer Vielzahl von Faktoren
abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind.
Unvorhergesehene Änderungen – auch eine drastische Verschlechterung – können nicht
ausgeschlossen werden.
(2) Beratung für Maßnahmen der Webanalyse und Conversion-Rate-Optimierung
(a) Der Anbieter wird den Kunden im Hinblick auf Webanalyse-Tools (z. B. Facebook Pixel für
Conversion-Tracking und Re-Marketing, Google Analytics, Google Tag Manager, Google Data
Studio) beraten.
(b) Die Beratung erfolgt nach Ermessen des Anbieters per E-Mail, telefonisch, in Kundengesprächen
(Workshops), in Online-Videokursen oder über das Kundenportal
(c) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Kunde für die Umsetzung der
Vorschläge, insbesondere für eine möglicherweise empfehlenswerte Modifikation des
Quelltexts der Internet-Seiten, selbst verantwortlich.
(d) Für den Fall von Veränderungen eines relevanten Parameters wird der Anbieter den Kunden
kurzfristig zum weiteren Vorgehen beraten und Möglichkeiten der Abhilfe vorschlagen und in
Abstimmung mit dem Kunden umsetzen.
(3) Sonstige Pflichten des Kunden
Der Kunde hat vor Beginn von Programmierarbeiten seine Daten zu sichern und nach
Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte Version
online gestellt wird. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine übrigen Daten, insbesondere
seine Benutzerdaten bei verschiedenen Websites in regelmäßigen Abständen, mindestens
täglich, sichern.
6. Sonstige Leistungen
(1) Soweit sonstige Dienstleistungsaufträge, etwa Programmierleistungen (z.B. für Websites),
zusätzliche Anpassungen, Webinare und Online-Kurse, Workshops, Schulungen, Vermittlung
von Drittanbietern oder sonstige Beratungsleistungen, vereinbart werden, schuldet der
Anbieter das Tätigwerden in dem jeweils vereinbarten Zeitraum und Umfang. Die Einzelheiten
der den Anbieter zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden zusätzliche Leistungen in
Abhängigkeit vom tatsächlich angefallenen Aufwand vergütet.

7. Allgemeine Pflichten des Anbieters

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter lediglich beratend und nur nach
Terminvereinbarung tätig, wobei die Beratung nach Ermessen des Anbieters per E-Mail,
telefonisch, in Kundengesprächen oder in anderen angemessenen Formen stattfindet.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ausgewählte Texte, Bilder, Videos oder Keywords für die
Optimierung und/oder die Anzeigenschaltung und/oder die Anpassung der Website auf
Vereinbarkeit mit geltendem Recht und Rechten Dritter hin zu überprüfen und/oder den Kunden
auf eine Unvereinbarkeit der Keywords oder Anzeigentexte mit rechtlichen Vorgaben
hinzuweisen.
8. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen
Mitwirkungshandlungen fristgerecht vorzunehmen, insbesondere dem Anbieter die
angeforderten Informationen zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die
Bereitstellung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen und Unterlagen geht zu Lasten
des Kunden. Gleiches gilt für eine verzögerte Vornahme von Mitwirkungshandlungen durch den
Kunden.
(2) Der Kunde wird den Anbieter bei der Leistungserbringung, insbesondere der Entwicklung von
Kampagnen und der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere
umfassende Angaben zur Zielgruppe der jeweiligen Maßnahmen und möglichen Keywords
liefern.
(3) Der Kunde wird einen Ansprechpartner für den Anbieter benennen, der berechtigt und in der
Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen
und an den Anbieter zu kommunizieren. Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Informationen anderer Personen auf Kundenseite zu berücksichtigen. Der Ansprechpartner ist
dem Anbieter bei Vertragsschluss in Textform mitzuteilten. Der Kunde ist jederzeit berechtigt,
einen anderen Ansprechpartner zu benennen. Dies ist dem Anbieter im Voraus in Textform
mitzuteilen.
(4) Sofern dem Kunden bei einzelnen Marketing-Kampagnen Fehler bekannt werden (etwa bei der
Platzierung, Darstellung oder Verlinkung), ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich darüber
zu informieren und bei der Beseitigung etwaiger Fehler und der Kommunikation mit Dritten nach
Kräften zu unterstützen, insbesondere alle für die Behebung eventueller Fehler notwendigen
Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen.
(5) Der Kunde wird dem Anbieter ausreichenden, freien und sicheren Zugang zu seinen
Räumlichkeiten und Systemen (einschließlich remote access) gewähren sowie Informationen,
Mitarbeiter und sonstige Ressourcen bereitstellen, soweit dies zur Leistungserbringung durch
den Anbieter erforderlich ist. Der Kunde wird dafür sorgen, dass alle zur Erbringung der
vertragsgegenständlichen Leistungen insoweit erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen
zur Nutzung der vorgenannten Ressourcen vorliegen. Werden die vorstehend genannten
Lizenzen und/oder Genehmigungen vom Kunden nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist der Anbieter
insoweit von seinen Verpflichtungen befreit, als diese von der Nichterfüllung berührt werden.
(6) Der Kunde ist für die der Relevanz der jeweiligen Daten angemessene, laufende Sicherung seiner
Daten verantwortlich.

9. Allgemeine Vergütungsregelungen
(1) Maßgeblich für die Vergütung bzw. deren Berechnungsweise sind die im Angebot gemachten
Angaben. Im Übrigen gelten die Regelungen dieser AGB.
(2) Für die initiale Beratung und die Einrichtung des gesamten digitalen Prozesses wird eine
einmalige Pauschalvergütung in Höhe des im Angebot genannten Betrages fällig.
(3) Der Anbieter erbringt seine Leistungen aufgrund des im Angebot vereinbarten Pauschalpreises
für die hiernach vereinbarte Laufzeit. Der Kunde erhält die Möglichkeit, die Zahlungen über die
gesamte Laufzeit in gleichbleibenden monatlichen Raten zu zahlen. Der Anbieter stellt dem
Kunden zu Beginn der Vertragslaufzeit die vereinbarten Pauschalpreise in Rechnung und weist
hierbei die vereinbarten Monatsraten aus. Eine ereignisabhängige Vergütung wird monatlich für
den Vormonat in Rechnung gestellt. Die Fälligkeit zur Zahlung der vereinbarten Vergütung ergibt
sich aus den in der Rechnung angegebenen Zahlungsfristen bzw. den vereinbarten Monatsraten.
Ist eine Zahlungsfrist nicht angegeben, ist der Betrag ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsstellung fällig. Monatsraten sind zum 3. eines jeden Monats fällig.
(4) Soweit die Vergütung nicht gezahlt wird, ist der Anbieter nicht verpflichtet, mit der
Leistungserbringung zu beginnen oder diese fortzusetzen.
(5) Nach Annahme des Angebots (Vertragsschluss) wird innerhalb von 14 Kalendertagen eine
Anzahlung in Höhe von 10% des Angebotspreises in Rechnung gestellt.
(6) In Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung zur
Zahlung fällig, wenn keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Zahlungsaufforderungen sind bei
Erhalt ohne Abzug oder Einbehalte fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang
beim Auftragnehmer. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall
gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so kann der Anbieter die
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen.
Der Anbieter kann im Falle des Zahlungsverzuges die weitere Ausführung laufender Aufträge bis
zur vollständigen Zahlung einstellen. Leistet der Kunde vereinbarte Ratenzahlungen nicht
fristgerecht und auch nicht nach zweimaliger Mahnung, wird der vereinbarte Gesamtbetrag
fällig.
(7) Soweit nicht explizit etwas Anderes vereinbart wird, erbringt der Anbieter die eigenen
Leistungen am Firmensitz.
(8) Zusätzliche bei dem Anbieter entstehende Kosten für Leistungen Dritter, die der Kunde zuvor
genehmigt hat, werden gesondert ohne Aufschlag in Rechnung gestellt und von dem Kunden
unverzüglich ausgeglichen.
(9) Sämtliche Preise sind in Euro netto und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
verstehen. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistungserbringung geltenden
Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der
Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als
getrennt vereinbart. Externe Gebühren und sonstige Abgaben trägt der Kunde, und zwar auch
dann, wenn diese nacherhoben werden.
(10) Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn dies geschieht, um
gestiegene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Das Recht zur Preisanpassung erfasst
insbesondere den Fall, dass Dritte, von denen der Anbieter zur Erbringung der nach diesem
Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen.

(10) Der Kunde kann nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, wenn seine Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder von dem Anbieter durch schriftliche
Erklärung ausdrücklich anerkannt wurden.
10. Ereignisabhängiges Vergütungsmodell für zusätzliche Support-Leistungen
(1) Soweit die nachfolgenden Regelungen für den Support des Anbieters von den Allgemeinen
Vergütungsregelungen nach Ziffer 9 abweichen, gelten die nachfolgenden
Vergütungsregelungen vorrangig.
(2) Der Anbieter erhält für seine zusätzlichen Dienstleistungen eine im Angebot spezifizierte
Vergütung. Die einzelnen durch den Anbieter erbrachten Leistungen werden in einer
Zeiterfassung festgehalten. Der Anbieter rechnet seine zusätzlichen Dienstleistungen nach
Zeiteinheiten zu je 15 Minuten ab.
(3) Sämtliche Beträge sind zahlbar ohne Abzug (Skonto) und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
11. Abnahme von Werkleistungen
Soweit der Anbieterausnahmsweise die zusätzliche Erbringung von Werkleistungen schuldet,
gelten die nachfolgenden Bestimmungen zur Abnahme:
(1) In Bezug auf geschuldete Werkleistungen ist der Kunde verpflichtet, die vom Anbieter
erbrachten Leistungen abzunehmen, wenn der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung der
Leistung mitgeteilt und die Leistungen zur Verfügung gestellt hat.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme zu erklären, wenn keine die Abnahme hindernden
Mängel vorliegen. Wegen geringfügigen Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Eine Abnahme hat innerhalb von zwei Wochen ab Anzeige der Fertigstellung und Überlassung
des Leistungsgegenstands zu erfolgen.
(4) Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, zum Beispiel
durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, erklärte Abnahme gleich.
(5) Wird die Abnahme berechtigt verweigert, beginnt nach erneuter Anzeige der Fertigstellung die
zuvor genannte Abnahmefrist erneut.
(6) Der Anbieter behält es sich vor, dem Kunden Teillieferungen und -leistungen für eine
Teilabnahme vorzulegen, sofern die Teilabnahme der Natur der Teilleistung nach möglich ist.
12. Gewährleistung
(1) Der Anbieter wird lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter wegen
Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach
Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der
den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
(2) Der Anbieter bemüht sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen
Plattform zu ergreifen. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass einzelne vereinbarte
Online-Marketing Maßnahmen gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen und/oder Social-

Media-Plattformen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung seitens des
Anbieters darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen des
Anbieters in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.
(3) Soweit der Anbieter ausnahmsweise Werkleistungen schuldet, gewährleistet der Anbieter, dass
die vertraglich vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem vereinbarten
Leistungsumfang entsprechen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Abnahme. Diese
Gewährleistungsfrist gilt jedoch weder für Schadensersatzansprüche in Folge der Verletzung von
Leib, Leben und Gesundheit noch für Ansprüche aus vom Anbieter übernommenen Garantien
oder für Fälle, in denen auf Seiten des Anbieters Vorsatz oder arglistiges Verschweigen eines
Mangels vorliegt.
(5) Entdeckt der Kunde nach Abnahme Mängel, die bei Abnahme vorhanden, aber nicht
offensichtlich waren, so hat der Kunde diese dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung mitzuteilen. Die Mängelanzeige ist schriftlich
einzureichen und mit einer qualifizierten Fehlerbeschreibung zu versehen, die dem Anbieter
eine Nachvollziehbarkeit des gerügten Mangels ermöglicht. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig
und ordnungsgemäß, gilt der Leistungsgegenstand in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt.
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen.
(6) Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt
der Anbieter auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so kann
der Anbieter verlangen, dass die aufgewendete Zeit entsprechend vereinbarter Sätze vergütet
wird, sofern der Kunde bei Anwendung der angemessenen Sorgfalt hätte erkennen können, dass
kein Mangel der Leistung des Anbieters vorliegt.
(7) Soweit es möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels dem Kunden zumutbar ist,
ist der Anbieter berechtigt, bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung
des Mangels bereitzustellen.
(8) Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand selbst ändert
oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde belegt, dass der Fehler bzw. die Störung
nicht auf die von ihm oder von Dritten vorgenommenen Änderungen zurückzuführen ist.
(9) Werden erhebliche Mängel vom Anbieter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab Eingang
der ordnungsgemäßen Mängelanzeige behoben, aber durch eine zumutbare Zwischenlösung
aufgefangen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter eine weitere angemessene Nachfrist
zu setzen. Umstände aus der Sphäre des Kunden, die die Mängelbehebung verhindern,
behindern oder verzögern, gehen bei alledem zu Lasten des Kunden. Gelingt es dem Anbieter
innerhalb der Nachfrist nicht, den Mangel zu beheben kann der Kunde – soweit der Wert oder
die Tauglichkeit der Leistung eingeschränkt ist – nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei unerheblichen Mängeln sind sowohl
Schadensersatz als auch Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.
13. Haftung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des

Leistungsgegenstandes sind, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des
Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Liegt kein Fall des Abs. 1 vor, ist die Haftung in diesem
Fall beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von
Leistungen wie der vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorsehbarerweise
gerechnet werden muss. Die Haftung ist pro Schadensfall auf einem Betrag von EUR 300.000
(dreihunderttausend Euro) begrenzt. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl des Auftragnehmers als
auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
(4) Als Dienstleister haftet der Anbieter nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen
oder Leistungsstörungen der Suchmaschinen-Anbieter oder anderer Dritter entstehen. Der
Anbieter haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen,
insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programm- und Datensicherung hätte
verhindern können.
14. Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter behält sich alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Konzepten,
Programmierarbeiten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor. Dem Kunden wird mit Blick auf die
für ihn erstellten Arbeitsergebnisse ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
(2) Der Kunde darf die eingeräumten Nutzungsrechte nicht auf Dritte übertragen. Ebenso wenig
erhält der Kunde das Recht, Dritten einfache Nutzungsrechte einzuräumen oder Dritten die
Nutzung der Leistungsgegenstände zu gestatten. Nicht als Dritte gelten dabei jedoch
Gesellschaften an denen eine Beteiligung des Kunden von mehr als 50 % besteht (verbundene
Unternehmen).
(3) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die
vereinbarte Vergütung durch den Kunden vollumfänglich geleistet wird. Der Anbieter wird die
Nutzung der Leistungen jedoch im vertragsgemäßen Umfang dulden, solange noch kein
Zahlungsverzug eingetreten ist.
(4) An urheberrechtsfähigen Werken (z.B. Entwürfe, Konzepte, Exposés), die vom Auftraggeber
abgelehnt wurden, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte ein.
15. Schutzrechte Dritter
(1) Der Kunde steht dafür ein, dass die dem Anbieter zur Verfügung gestellten
Leistungsgegenstände frei von Schutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter sind, welche die
Durchführung des Vertrages einschränken oder ausschließen könnten.
(2) Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungsgegenstände (insbes. Wettbewerbs-,
und Kennzeichenrecht) wird vom Anbieter nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich beauftragt

wurde. Ist dies der Fall, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten des
Anbieters und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern
nichts Abweichendes vereinbart wird. Ebenso wenig ist der Anbieter verpflichtet, etwaige in den
Leistungsgegenständen enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über
Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Anbieter ist nicht
verpflichtet, aber berechtigt, seine Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen
zu machen.
(3) Der Kunde wird den Anbieter von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen wegen der durch
den Anbieter erbrachten Leistungen und jeden etwaigen Verfahrensfortgang unverzüglich in
Textform berichten und mit dem Anbieter abstimmen, wie in dieser Hinsicht weiter verfahren
werden soll.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter und dessen Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der
Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder
Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords oder die Gestaltung der
Anzeige und/oder auf Grund der verlinkten Zielseiten und deren Inhalten von sämtlichen sich
daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die der
Anbieter durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen
Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und
Rechtsverteidigung, die dem Anbieter entstehen sollten.
16. Termine und Fristen
(1) Konkrete Termine bzw. Fristen für die Erbringung von Leistungen des Anbieters gelten nur dann
als fix vereinbart, wenn sie ausdrücklich als feste Termine bzw. Fristen schriftlich vereinbart
wurden.
(2) Mit von dem Kunden nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der
Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Termine bzw. Fristen die Verbindlichkeit. Gleiches
gilt für vom Anbieter nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht
rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen durch den Kunden.
17. Höhere Gewalt
(1) Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger
unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Streik, Krieg,

kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, rechtmäßige Aussperrungen, Revolution, Rebellion, Militär-
oder Zivilputsch, Terror, Ausschreitungen, Embargo, Regierungsanordnungen, behördliche

Anordnungen, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie
Naturereignisse wie beispielsweise Erdbeben und Erdrutsch usw. verlängern sich die etwaig
vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen nach Ziffer 19 Absatz 1 dieser Bedingungen um die
Dauer der Behinderung. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, auch durch die äußerste,
vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, das weder der
betrieblichen Sphäre des Auftraggebers noch der persönlichen Sphäre des Auftragnehmers
zuzuordnen ist. Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten unter anderem auch Pandemien oder
Epidemien wie die Corona-Pandemie, soweit diese direkt oder indirekt durch behördliche
Anordnungen zu Liefer- und Leistungsverzögerungen führen.

(2) Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar,
so ruhen die entsprechenden wechselseitigen Verpflichtungen. Sofern die Liefer-
/Leistungsverzögerung länger als einen Monat dauert, ist der Kunde berechtigt, entsprechende
Lieferungen oder Leistungen zurückzuweisen und unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen
vom Vertrag zurückzutreten.
18. Laufzeit und Kündigung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit.
(2) Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich
vereinbarte Laufzeit, sofern dieser nicht gemäß Abs. 3 gekündigt wurde.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor Ablauf der
vereinbarten Laufzeit.
(4) Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein
wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen
Interessen bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist
unzumutbar ist. Vor einer solchen Kündigung ist grundsätzlich eine schriftliche Mitteilung
erforderlich, es sei denn, das Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig gestört, dass eine sofortige
Beendigung des Vertrages gerechtfertigt erscheint. Für den Anbieter liegt ein wichtiger Grund,
der zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt, insbesondere dann vor, wenn
• der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt;
• der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrages, der das
Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist;
• der Kunde selbst Änderungen an vom Anbieter verwalteten Ad-Accounts vornimmt, ohne
dass der Anbieter vorab in Textform zugestimmt hat;
• der Anbieter wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit
für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird oder
• der Kunde in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesen Vertragsbestimmungen
verletzt.

(5) Ein wichtiger Grund, der zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt, liegt für den
Kunden insbesondere dann nicht vor, wenn er sein Geschäft wegen geltender rechtlicher
Vorgaben aufgrund der Corona-Pandemie nicht für den Publikumsverkehr öffnen darf.
19. Datenschutz
Im Zuge der Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann es dazu kommen, dass
der Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder von Dritten erhält. Aus diesem
Grund schließen der Kunde und IB Empire eine Vereinbarung über die Verarbeitung
personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO („Auftragsverarbeitungsbedingungen“).
Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten Verantwortlicher und garantiert, dass die
gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutzrecht eingehalten werden.
20. Anerkennung der Urheberschaft / Referenzen

Der Anbieter darf den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber
nennen. Der Anbieter darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes
Interesse geltend machen.
21. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle geschäftsinternen Informationen und Daten,
die sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages von der Gegenseite erhalten, streng
vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung
gilt über die Beendigung des Vertrages hinaus.
22. Sonstiges
Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es dem Anbieter gestattet, während
der Laufzeit des Vertrages und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen
anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder
gleiche Suchbegriffe bzw. Buchung von Anzeigen/Keywords unterschiedlicher Auftraggeber.
23. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im
Übrigen nicht berührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem
Vertrag, gleich welcher Rechtsgrundlage, ist – soweit gesetzlich zulässig - der Sitz des Anbieters
im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(3) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB und die vereinbarte Vergütung jederzeit anzupassen.
Etwaige Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Kunde mit den
Änderungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, dies dem Anbieter bis zum Ablauf von
sechs Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Der Anbieter hat in diesem
Fall ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten
die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft.

Version 1.3 (Mai 2021)
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